Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

C2 Complete Coaching - GmbH
Fassung vom 13. April 2015


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung Anwendung auf alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss zwischen dem Teilnehmer und der C2 Complete Coaching - GmbH (in Folge kurz „Veranstalter“). Änderungen und Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung vom Veranstalter Vertrags­inhalt.

2. Vertragsabschluss

Alle Angaben über Veranstaltungen sind freibleibend, außer sie sind ausdrücklich schriftlich als verbindlich gekenn­zeichnet. Anmeldungen sind erst dann wirksam, wenn sie vom Veranstalter schriftlich angenommen und bestätigt werden oder über die Website verbindlich angemeldet wurde. In einigen Fällen ist die Vorlage eines Eignungstests erforderlich.

3. Preise

Sofern nichts anderes vereinbart, verstehen sich für Verbraucher sämtliche Preise in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Unternehmen zuzüglich der Mehrwert­steuer, falls nicht anders angegeben. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise.

Zertifikate und Teilnahmebestätigungen sind im Preis inkludiert. Der Teilnehmer muss jedoch mindestens 75 % der betreffenden Veranstaltung besucht haben, um ein Zertifikat oder eine Teilnahmebestätigung zu erhalten. Um zu einer Kursabschlussprüfung zugelassen zu werden, müssen mindestens 75 % des vorangegangenen Lehrganges oder Kurses besucht worden sein.

Externe Prüfungsgebühren und Kosten sind nur inkludiert, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

4. Zahlungsbedingungen und Teilnahmegebühr

Nach erfolgter Anmeldung erhält der Teilnehmer die Anmeldebestätigung sowie die Rechnung. Die Teilnahmegebühr zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sind innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung von mindestens 25 % der Ausbildungskosten zu überweisen oder bei Seminaren/ Workshops unter € 1000,- der ganze Betrag. Der Rest ist bis 10 Tage vor Lehrgangsbeginn zur Gänze zu bezahlen.
Einlass wird nur gewährt, wenn die Zahlung beim Veranstalter eingelangt ist oder am Veranstaltungstag bar erfolgt. Sofern die Teilnahme­gebühr zu Beginn der Veranstaltung noch nicht auf dem Konto des Veranstalters eingetroffen ist, ist eine Kopie des Über­weisungsauftrages vorzulegen.

Wurde ausdrücklich eine Ratenvereinbarung getroffen, sind die bereits fälligen Raten vor dem Besuch der Veranstaltung zu zahlen.

Bei Zahlungsverzug ist der Teilnehmer zum Ersatz der Mahnkosten verpflichtet, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechts­verfolgung notwendig sind. Der Teil­nehmer verpflichtet sich, pro Mahnung einen Betrag von € 15,- zuzüglich 20 % Mehrwertsteuer zu bezahlen. Zusätzlich sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. des ausständigen Betrages zu bezahlen.

Ermäßigte Kursbeiträge, Onlineauktions-Gutscheine oder andere Gutscheine und ähnliches schließen einander und jede weitere Ermäßigung aus.

5. Stornierung und Umbuchung

Im Falle einer Absage oder bei Nichterscheinen werden mangels anders lautender Vereinbarung folgende Seminarbeiträge fällig:

- bis 30 Tage vor Seminarbeginn fallen keine Kosten an; 

- bis 21 Tage vor Seminarbeginn 30 % des Seminarbeitrages;

- 20 Tage bis 1 Tag vor Seminarbeginn 80% des Seminar­beitrages;

- am Tag der Veranstaltung 100% des Seminarbeitrages.

Der Grund der Stornierung ist unerheblich. Eine Stornierung ist nur schriftlich möglich. Für die Berechnung der Stornogebühr zählt das Eingangsdatum. Eine Umbuchung auf eine andere Veranstaltung ist nur bei Zustimmung des Veranstalters möglich. Die Entsendung eines Ersatz­teilnehmers ist bis zum Beginn der Veranstaltung möglich. In diesen beiden Fällen wird eine Bearbeitungsgebühr von € 15,- zuzüglich 20 % Mehrwertsteuer eingehoben. Die Bearbeitungsgebühr wird nicht fällig, wenn die Umbuchung aus Gründen erfolgt, die der Veranstalter zu vertreten hat.

Hinweis: Bei einem Fernstudium handelt es sich ausschließlich um digitale Inhalte. Die Online Lieferung der Einladung mit Aktivierungscode für die Registrierung bzw. Freischaltung der gebuchten Ausbildung und somit Zugriff zu sämtlichen digitalen Inhalten auf der Plattform E- Learning erfolgt immer sofort nach Zahlungseingang. Ein Widerrufsrecht besteht bei digitalen Inhalten nicht. Aufgrund dieser Zustimmung verlieren Sie mit Beginn der Ausführung des Vertrages Ihr Widerrufsrecht. Sie können also ihr Widerrufsrecht bei der sofortigen Online ‐ Lieferung von Dateien ab dem Zeitpunkt nicht ausüben, zu dem Ihnen die bestellte(n) Datei(en) übermittelt oder zugänglich gemacht worden ist/sind.

Unsere AGB sowie das Widerrufsrecht müssen vor Abschluss des Bestellvorganges akzeptiert werden, Akzept erfolgt im Zuge des Bestellvorganges im Warenkorb andernfalls ist eine Bestellung nicht möglich.

6. Absage der Veranstaltung

Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung aus organisatorischen Gründen, wie Ausfall eines Referenten oder aufgrund mangelnder Teilnehmerzahl abzusagen. Der Veranstalter ist bemüht, die Teilnehmer über die Absage oder erforderliche Programmänderung rechtzeitig vor Veranstaltungs­beginn zu informieren. Der Veranstalter ist nicht haftbar, wenn ein Teilnehmer nicht rechtzeitig informiert werden kann. Im Fall der Absage wird der Seminarbeitrag rückerstattet oder den Teilnehmern auf Wunsch eine Gutschrift für eine andere Ver­anstaltung ausgestellt, die ein Jahr gültig ist. Darüber hinaus­gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer diesen liegt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters oder dessen Erfüllungsgehilfen zugrunde. Der Veranstalter ist weiters berechtigt, themenbezogen eine Maximalteilnehmerzahl festzulegen. Dem Teilnehmer erwachsen daraus keinerlei Rechte. Insbesondere hat der Teilnehmer kein Recht auf die Abhaltung einer Ersatzveranstaltung.

7. Änderung von Programm, Ort, Termin, Referent

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Veranstaltungs­programm, den Veranstaltungsort, den Veranstaltungstermin sowie den Referenten in Ausnahmefällen zu ändern. Insbesondere kann es zu Verschiebungen des Termins bei Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl kommen. Zu einem kostenfreien Rücktritt vom Vertrag berechtigt eine solche Änderung nur, wenn sich der Kursbeginn dadurch um mehr als sechs Monate verschiebt.

In diesem Falle wird der Veranstalter die Teilnahmegebühr spätestens einen Monat nach Beginn der Veranstaltung an den Teilnehmer rückerstatten.

8. Haftungsbeschränkung des Veranstalters

Der Veranstalter haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen bei Personenschäden. Keine Haftung erfolgt für den Ersatz von Folgeschäden und reinen Vermögens­schäden, entgangenen Gewinn und für Schäden aus Ansprüchen Dritter. Das gleiche gilt für Schäden, die durch Verschulden von Dritten entstehen. Der Veranstalter haftet auch nicht für Verluste oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung dieser Gegenstände ist auf mindestens grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters zurückzuführen. Wertgegenstände oder andere Gegenstände von Bedeutung, sind in den Pausen mitzunehmen. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Publikationen, insbesondere bei Druck- bzw. Schreibfehlern.

9. Urheberrecht, Seminarunterlagen

Im Rahmen der Veranstaltung an die Teilnehmer ausgehändigte Arbeitsunterlagen sind geschützt und dürfen nicht ohne schriftliche Einwilligung des Veranstalters vervielfältigt oder gewerblich benützt werden. Das Aufzeichnen der Veranstaltung mit Tonbandgeräten, Videokameras usw. ist den Teilnehmern nicht gestattet.

10. Datenschutz

Der Veranstalter speichert Name und Anschrift der Teilnehmer in einer elektronisch geführten Adresskartei. Die Daten werden ausschließlich für Zwecke der Kundenbetreuung, der Kunden­information und der Buchhaltung verwendet. Der Teilnehmer stimmt mit Vertragsabschluss der Erfassung und Verarbeitung seiner Daten zu diesen Zwecken zu, sofern er sich nicht ausdrücklich dagegen ausspricht. Ebenso stimmt der Teilnehmer mit Vertragsabschluss der Aufzeichnung der Veranstaltung mit Tonbandgeräten, Videokameras usw. durch den Veranstalter zu. Der Veranstalter ist dazu berechtigt, die Aufzeichnung zu vervielfältigen, zu verbreiten und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Dem Teilnehmer erwachsen daraus keinerlei Rechte.

11. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in 1010 Wien, soweit dem nicht die zwingende Vorschrift des § 14 KSchG entgegensteht. Es gilt materielles öster­reichisches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch.

12. Schlussbestimmungen

Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die der unwirksamen Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.